DATENSCHUTZ & ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Törns/Trainings

  1. Allgemeines

Die Trainings von „SOB-Nautik“ werden zu den in der Anmeldung genannten Zeiten abgehalten. Für das Training wird ein geeignetes Schiff gechartert. Um einen reibungslosen Trainingsablauf und genügend Zeit für das Üben der Manöver zu gewährleisten sind maximal 6 Personen am Training vorgesehen.

  1. Anmeldung

Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über die Website durchgeführt werden. Durch Abgabe der Kursanmeldung bzw. durch Zahlung des Kojenbeitrages erklären sich die KursteilnehmerInnen mit den AGB einverstanden.  Anmeldeberechtigt sind Personen ab Vollendetem 14. Lebensjahr. Die verfügbaren Törnplätze werden nach der Reihenfolge der Zahlungseingänge vergeben. Nachmeldungen, die nach Anmeldeschluss eintreffen, werden selbstverständlich berücksichtigt, sofern Plätze frei sind.

  1. Inkludierte Leistungen

– Koje am Schiff

– Unterlagen zum Training

– Versicherung (Berufs – Skipperhaftpflicht)

– Kautionsversicherung für das Schiff

  1. Pflichten der Teilnehmer

Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Verantwortung. Die TeilnehmerInnen verpflichten sich, den Anweisungen der KursleiterInnen Folge zu leisten.

Um im Training Unfällen oder Schäden vorzubeugen, werden Kommandos, wie „Manöver Abbruch“ vereinbart, die in Folge sofort auszuführen sind. Bei allen Veranstaltungen sind die KursleiterInnen angehalten, besondere Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, um Gefahren von Verletzungen, Unfällen zu vermeiden. Die TrainerInnen werden daher ihrerseits die Teilnehmer in keine Situationen bringen, welche die Sicherheit für Schiff und Mannschaft gefährden.

Es wird weiters versucht Entscheidungen während des Törns in Absprache mit der Crew zu treffen. Im Entscheidungsfall, insbesondere bei Gefahr für das Schiff und Crew oder Änderung des Törnplanes aufgrund widriger Umstände (z. Bsp.: Wetterverschlechterung) fügen sich die Teilnehmer der Entscheidung des Schiffsführers.

Es wird die im Bordleben auf Segelyachten übliche Hilfe und Rücksichtnahme erwartet. Der Skipper hat das Recht, einzelne Mitsegler vom Törn auszuschließen, falls diese durch ihr Verhalten die Durchführung der Segelreise erheblich stören oder behindern. In diesem Fall erlischt die Vereinbarung und es bestehen gegenüber dem Eigner bzw. Schiffsführer keine weiteren Rechtsansprüche. Der Mitsegler nimmt an einer sportlichen Veranstaltung unter Kostenbeteiligung teil und schließt keinen Beförderungsvertrag ab.

Die Mitsegler sind für die Einhaltung der Devisen-, Visa-, Paß-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften der jeweiligen Zielländer selbst verantwortlich. Hierunter fällt auch das an Bord bringen von verbotenen Gegenständen wie Drogen, Waffen, usw.

  1. Zahlungsbedingungen , Rücktritt vom Vertrag

Bei Anmeldung ist der Betrag, des in Rechnung gestellten Trainings, zu zahlen. Dies gilt als verbindliche Anmeldung zum Training. Bei Stornierung durch den Kunden bis zu 6 Wochen vor dem Trainingstermin wird dem Kunden 50% rücküberwiesen. Danach ist der volle Trainingspreis zu bezahlen. Wir empfehlen den Abschluss einer Stornoversicherung.

Der Veranstalter behält sich vor, Törns, bei der die im Kursprogramm angegebene Mindestanzahl an KursteilnehmerInnen nicht erreicht wird, abzusagen.

Bei Absage eines Törns durch den Veranstalter wird der Törnbeitrag in voller Höhe refundiert. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

Bei Ausfall des Skippers durch höhere Gewalt oder Krankheit, bei Ausfall des Schiffs oder seiner, für die Sicherheit des Schiffs notwendigen Einrichtungen werden, die nicht erbrachten Leistungen erstattet, es sei denn, der Törn kann innerhalb von 24 Stunden fortgesetzt werden (ev. mit anderem Boot oder Skipper).

Der Veranstalter haftet nicht, wenn ein gebuchter und bezahlter Törn aufgrund von höherer Gewalt bzw. unvorhergesehener Ereignisse (Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, Kriege, Terrorismus, Epidemien, Pandemien, außergewöhnliche Hygienebedingungen, Grenzschließungen, behördliche Auflagen etc.) nicht durchgeführt werden kann. In diesem Fall erfolgt keinerlei Rückzahlung für bereits bezahlte Beträge.

  1. Wetterverhältnisse, Wind

Der Wetterbericht wird vor den Trainings täglich geprüft. Es ist den TrainerInnen überlassen, ob ein Training aufgrund von Schlechtwetter durchgeführt werden kann. Bei Windstärken über 25 Knoten wird das Training innerhalb eines Hafens eingeschränkt. Es wird versucht die Zeit in den nächsten Tagen wieder einzuarbeiten.

  1. Schaden am Boot

Das Schulschiff ist Haftpflicht & Kasko versichert. Diese Versicherungen decken unter anderem nicht Schäden von an Bord gebrachten Gegenständen (z.B. Reisegepäck und Wertsachen), sowie Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

Für Schäden am Boot, die während der Abwesenheit der TrainerInnen entstehen, haftet der Kursteilnehmer.

  1. Haftung und Gerichtsstand

Für Streitfälle gilt österreichisches Recht und als Gerichtsstand (Sitz der Firma).

  1. Salvatorische Klausel

Sind einzelne Teile dieses Vertrages nichtig oder unwirksam, bleiben die davon unberührten Vertragsteile gültig. Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Nebenabreden, mündliche Zusagen oder Änderungen müssen schriftlich bestätigt werden.

SOB – Nautic

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